AGB

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Hotels zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels für den Kunden.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbe­maßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsschluss, -partner und Verjährung

1. Die allgemeinen Geschäftbedingungen sind Vertagsbestandteil.

2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

3. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.

5. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnis­unab­hängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein.

2. Rechnungen des Hotels sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Kunden zugegangen, sofern kein früherer Zugang durch das Hotel oder späterer Zugang durch den Kunden nachgewiesen werden kann.

3. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,- an das Hotel zu erstatten.

5. Das Hotel ist vor der Leistungserbringung, bei Vertragsabschluss oder danach, berechtigt, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100 % der voraussichtlichen Zahlungsverpflichtung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Vor der Leistungserbringung kann das Hotel auch die Vorlage einer gültigen Kreditkarte des Kunden verlangen.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist schriftlich einzureichen und ist vom Hotel schriftlich zu bestätigen. Der Eingang der schriftlichen Kündigung wird Nr.2 zu Grunde gelegt.

2. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet bei einer Stornierung 14 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu entrichten.
Bei einer Stornierung 7 Tage oder weniger vor Inanspruchnahme der Leistung ist die vertraglich vereinbarte Vergütung voll zu entrichten.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.

5. Das Hotel empfiehlt die auf der Homepage verlinkte Stornoversicherung.

V. Rücktritt des Hotels und nicht genehmigte Veranstaltungen

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung bereit ist. Werden Hotelzimmer oder sonstige
Leistungen auf Optionsbasis reserviert, kann das Hotel nach Ablauf der Optionsfrist ohne Rücksprache frei darüber verfügen.

2. Wird eine vereinbarte oder nach der Bestimmung III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von dem Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.

4. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. abbrechen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels oder bei Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2 oder 3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4 gelten in diesem Fall entsprechend.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann.

2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Übergabe
erfolgt durch die Abgabe der Zimmerschlüssel an der Rezeption. Ein Late Check-Out ist nach vorherhiger Anmeldung gegen Gebühr bis 12:30 Uhr möglich. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung den vollen Logispreises in Rechnung stellen.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten fStörungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Wochen auf. Nach Ablauf dieser sechs Wochen erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn der Berechtigte weder bekannt geworden ist, noch seinen Verlust angemeldet hat.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

5. Weckaufträge werden von dem Hotel mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgeführt.

6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust der Sache, sowie weitern daraus folgenden Ansprüchen.

6. Soweit das Hotel Internet-Anschlüsse und Verbindungen bereit stellt, stellt der Kunde das Hotel von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Internetverbindung folgen. Die rechtswiedrige Nutzung ist untersagt. Das Hotel haftet ferner nicht für etwaige Schäden, die aufgrund der Nutzung des Internets durch den Kunden entstehen.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäfts­bedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

4. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.

5. Mündliche Nebenvereinbarungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts­bedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.